EU-Batteriepass ab 2027: Was du als Besitzer wissen solltest
Nach der EU-Batterieverordnung (EU) 2023/1542 bekommen neue Akkus für E-Bikes, E-Roller und E-Autos ab dem 18. Februar 2027 einen digitalen Batteriepass. Er wird über einen QR-Code am Akku aufgerufen. Erstellen muss ihn der Hersteller oder Importeur, nicht du.
Für welche Akkus gilt der Batteriepass?
- Akkus leichter Verkehrsmittel (in der Verordnung „LV-Batterien“): zum Beispiel E-Bike, Pedelec, E-Scooter und E-Roller.
- Antriebsbatterien von Elektrofahrzeugen, also E-Autos.
- Industriebatterien über 2 kWh, dazu zählen auch Heimspeicher für Solarstrom.
Gemeint sind Akkus, die ab diesem Tag neu in der EU in Verkehr gebracht werden. Akkus, die du heute schon hast, bekommen nicht nachträglich einen Pass. Wird ein Akku wiederaufbereitet, gilt er als neu in Verkehr gebracht und bekommt einen eigenen Pass.
Wer ist zuständig?
Den Pass stellt der Wirtschaftsakteur bereit, der den Akku in der EU in Verkehr bringt, also meist Hersteller oder Importeur. Als Besitzerin oder Besitzer musst du nichts anlegen oder melden.
Was steht drin?
Ein Teil ist für alle öffentlich, etwa Hersteller, Modell, Herstellungsdatum, Zusammensetzung und Angaben zur Nachhaltigkeit. Weitere Daten sind nur für Personen mit berechtigtem Interesse oder für Behörden zugänglich, zum Beispiel Werkstätten oder Aufbereiter. Welche Daten genau in welche Gruppe fallen, regelt die Verordnung mit ihren Anhängen.
Was der Batteriepass nicht ist
Der Batteriepass beschreibt den Akku, wie er hergestellt wurde. Er ist kein Serviceheft. Wann du den Akku gekauft, gepflegt, geprüft oder getauscht hast, steht dort nicht. Genau das dokumentierst du am besten selbst, mit Datum und Beleg.
Wie der Akku gebaut wurde
- Hersteller, Modell, Herstellungsdatum
- Material und Zusammensetzung
- CO₂-Fußabdruck
- Hinweise zu Rücknahme und Recycling
Wie der Akku genutzt wurde
- Kauf mit Beleg
- Wartungen und Prüfungen
- Ladezyklen und Zustand über die Zeit
- Tausch und Besitzerwechsel
Weitere Rechte rund um den Akku
- Zustand auslesen: Bei Akkus mit Batteriemanagementsystem sieht die Verordnung vor, dass du als Käufer Lesezugriff auf Daten zu Alterungszustand und voraussichtlicher Lebensdauer bekommst.
- Austauschbarkeit: Akkus leichter Verkehrsmittel sollen ab 2027 von unabhängigen Fachleuten ausgetauscht werden können, nicht nur vom Hersteller.
Wie Voltdoc dazu passt
Voltdoc ist kein offizieller Batteriepass und ersetzt ihn nicht. Voltdoc ist dein persönliches Heft: Jeder Akku bekommt dort eine eigene Akte mit Kauf, Seriennummer, Kapazität, Zustand und allen Belegen. Wechselt der Akku das Fahrzeug, wandert seine Geschichte mit.
Stand: Oktober 2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung. Quellen: Verordnung (EU) 2023/1542 (EUR-Lex), Händlerbund: Digitaler Batteriepass.
Weiterlesen: Akku pflegen und Zustand festhalten.
Häufige Fragen
Ab wann gilt der Batteriepass?
Ab dem 18. Februar 2027 für neu in Verkehr gebrachte Akkus von E-Bikes, E-Rollern und anderen leichten Verkehrsmitteln, für E-Auto-Batterien und für Industriebatterien über 2 kWh.
Muss ich für meinen alten Akku einen Batteriepass beantragen?
Nein. Die Pflicht trifft den Hersteller oder Importeur bei neu in Verkehr gebrachten Akkus. Für Akkus, die du schon hast, musst du nichts tun.
Ist Voltdoc ein Batteriepass?
Nein. Voltdoc ist ein persönliches Serviceheft mit eigener Akte pro Akku. Den offiziellen Batteriepass stellt der Hersteller bereit.